IHRE INNUNG

In der INNUNG sind in Deutschland die Meister, Gesellen und Lehrlinge eines Gewerks seit 1871 auf freiwilliger Basis in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Wahrung ihrer gemeinsamen Interessen organisiert. Die Innung steht unter der Rechtsaufsicht der jeweiligen Handwerkskammer. Ihre Aufgaben werden durch das «Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO)» geregelt.

Vorläufer der Innungen waren die im Hochmittelalter entstandenen ZÜNFTE, wie man den städtischen Zusammenschluss von Handwerksmeistern eines Gewerks nannte. Außerhalb der Städte war das Handwerk zunftfrei. Die Zünfte kontrollierten in den Städten die Anzahl der Handwerker und Gesellen und legten ihre Regeln schriftlich in einer Zunftordnung fest, welche z.B. Ausbildung, Arbeitszeit, Qualität und Preise in Beziehung zum Markt und zur Vermeidung von zuviel Konkurrenz regelte. Ab dem 14. Jahrhundert stiegen Macht und Einfluss der Zünfte, die in den kommunalen Räten große Mitspracherechte hatten und so das Leben in den Städten maßgeblich prägten. Im 19. Jahrhundert endete ihre Funktion durch die Einführung der Gewerbefreiheit.